30 Mio. Euro Urheberrechtsvergütungen jährlich zahlen allein die öffentlich geförderten Theater. Urheberrechtsschutz hat neben dieser (kreativ)wirtschaftlichen Dimension auch eine kulturelle. Es ist eine große Errungenschaft der modernen Welt und für das kreative Schaffen unverzichtbar, so die Mitglieder des Deutschen Bühnenvereins. Nachfolgend nun die Resolution des Deutschen Bühnenvereins zum Urheberrecht von der Jahreshauptversammlung 2012 in Ingolstadt im Wortlaut.
Theater im Internet, Arbeitsbedingungen im Kunstbetrieb, Urheberrecht .... die Jahreshauptversammlung des Deutschen Bühnenvereins, die vom 1. bis 2. Juni 2012 in Ingolstadt stattgefunden hat, hatte viele Themen und brachte folgende Ergebnisse:
1. Der Deutsche Bühnenverein fordert die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf, von ihren Versuchen Abstand zu nehmen, die künstlerischen Mitarbeiter in den öffentlichen Dienst zu überführen. Das Theater ist ein Kunstbetrieb, keine Behörde. Im Sinne der Freiheit der Kunst bedürfen die Arbeitsbedingungen von Künstlern bei allem sozialen Schutz eines hohen Maßes an Flexibilität.
2. Angesichts der digitalen Herausforderungen, vor denen auch Theater und Orchester stehen, brauchen sie eine behutsame Änderung des Urheberrechts. Die Aufzeichnung von Aufführungen und deren Nutzung für die digitale Kommunikation müssen zur Information der Öffentlichkeit urheberrechtlich erleichtert werden.
3. Mit diesen Veränderungen des Urheberrechts könnten sich die Theater und Orchester in der digitalen Welt besser behaupten. Dabei steht im Vordergrund, die Informationsmöglichkeiten des Internets nutzen zu können, um vor allem junge Menschen für den Besuch einer Theateraufführung oder eines Konzertes und die damit verbundenen Live-Erlebnisse zu gewinnen. Zugleich geht es um die neuen Möglichkeiten, mit interaktivem Theater im Netz zu experimentieren und das Internet für den Dialog mit den Zuschauern zu nutzen.