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Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am Dienstag 15 Leitlinien für das Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft beschlossen. Im parlamentarischen Blog werden 15 Punkte angeführt, entlang derer der »Modernisierungsprozess des Urheberrechts weiter vorangetrieben« werden soll.

Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder spricht sich in der Debatte um das Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft für einen gerechten Interessenausgleich zwischen Internet-Nutzern und Künstlern aus. Am Grundgedanken des Urheberrechts muss nach seiner Auffassung festgehalten werden. 

Damit bekräftigt die CDU/CSU-Fraktion die Ankündigung vom 12. Juni 2012 und verständigt sich auf Schwerpunkte zur Modernisierung des Urheberrechts.

Hier der Originaltext:

Das Internet ist das freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsmittel der Welt und prägt unsere Gesellschaft. Sowohl die Wahrung des geistigen Eigentums als auch die Freiheit der Kommunikation im Internet sind wichtig. Alle Beteiligten – Kreative, Nutzer und Provider – bewegen sich in einem Spannungsfeld, dessen Auswirkungen stärker und schneller sichtbar werden als früher. Das digitale Leben ist durch Freiheit und Verantwortung geprägt. Das muss allen gleichermaßen bewusst sein.

Das deutsche Urheberrecht hat sich im Grundsatz bewährt, es muss nicht neu geschaffen werden. Mit Änderungen in den letzten Jahren hat der Gesetzgeber bereits auf die Digitalisierung reagiert und richtige Anpassungen vorgenommen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte diesen Modernisierungsprozess des Urheberrechtes weiter vorantreiben.

Das Urheberrecht stellt die wirtschaftliche Grundlage des kreativen Schaffens dar. Viele Werke sind das Ergebnis einer höchst arbeitsteiligen und komplexen Zusammenarbeit zwischen Urhebern und Verwertern. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, diese Zusammenhänge zu verdeutlichen, um das Bewusstsein für den Wert geistigen Eigentums und den Respekt vor der künstlerischen Leistung zu stärken ...

Sonntag, 03 Juni 2012 00:27

Urheberrecht behutsam verändern

30 Mio. Euro Urheberrechtsvergütungen jährlich zahlen allein die öffentlich geförderten Theater. Urheberrechtsschutz hat neben dieser (kreativ)wirtschaftlichen Dimension auch eine kulturelle. Es ist eine große Errungenschaft der modernen Welt und für das kreative Schaffen  unverzichtbar, so die Mitglieder des Deutschen Bühnenvereins. Nachfolgend nun die Resolution des Deutschen Bühnenvereins zum Urheberrecht von der Jahreshauptversammlung 2012 in Ingolstadt  im Wortlaut.

Kategorie: Kreativwirtschaft

Theater im Internet, Arbeitsbedingungen im Kunstbetrieb, Urheberrecht .... die Jahreshauptversammlung des Deutschen Bühnenvereins, die vom 1. bis 2. Juni 2012 in Ingolstadt stattgefunden hat, hatte viele Themen und brachte folgende Ergebnisse:

1. Der Deutsche Bühnenverein fordert die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf, von ihren Versuchen Abstand zu nehmen, die künstlerischen Mitarbeiter in den öffentlichen Dienst zu überführen. Das Theater ist ein Kunstbetrieb, keine Behörde. Im Sinne der Freiheit der Kunst bedürfen die Arbeitsbedingungen von Künstlern bei allem sozialen Schutz eines hohen Maßes an Flexibilität.

2. Angesichts der digitalen Herausforderungen, vor denen auch Theater und Orchester stehen, brauchen sie eine behutsame Änderung des Urheberrechts. Die Aufzeichnung von Aufführungen und deren Nutzung für die digitale Kommunikation müssen zur Information der Öffentlichkeit urheberrechtlich erleichtert werden.

3. Mit diesen Veränderungen des Urheberrechts könnten sich die Theater und Orchester in der digitalen Welt besser behaupten. Dabei steht im Vordergrund, die Informationsmöglichkeiten des Internets nutzen zu können, um vor allem junge Menschen für den Besuch einer Theateraufführung oder eines Konzertes und die damit verbundenen Live-Erlebnisse zu gewinnen. Zugleich geht es um die neuen Möglichkeiten, mit interaktivem Theater im Netz zu experimentieren und das Internet für den Dialog mit den Zuschauern zu nutzen.